Zur Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

Diese besagt, dass die Wohnungen bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenenden Räume in sich abgeschlossen sind, d.h. unmittelbar vom Freien oder von einem Treppenraum aus betreten werden können.

Bestandteil der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist u.a. der Aufteilungsplan (Grundriss aller Geschosse nebst betretbarem Spitzboden), in dem jeder einzelne Raum , der zu einer Wohnung oder sonstigen Nutzungseinheit gehört, mit derselben arabischen Ziffer bezeichnet wird.

Die Anforderungen an die Planunterlagen etc. können Sie dem unten stehenden Dokument entnehmen, das Sie im PDF-Format downloaden können.


Bearbeitungsdauer:

1 Woche

Zweifaller Straße 277
Zweifaller Straße 277
52224 Stolberg


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nebst Ausfertigung eines Aufteilungsplans ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Allgemeinen Gebührentarif (Tarifstelle 2.7 - Vorschriften des WoEigG) zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).

Kontakte:

+49240213699