Befreiung von der Ausweispflicht

Gemäß § 1 Abs. 2 PAuswG NRW können Personen, die bei der Besorgung alle ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerservice gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Notwendige Unterlagen:

-          Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich selbst zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen.

-           Über den Gesundheitszustand der Person ist ein entsprechender Nachweis vom Krankenhaus / Pflegeheim oder Hausarzt, sowie der Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person vorzulegen.



Bürgerservice Frankentalstraße 16
Frankentalstraße 16
52222 Stolberg


Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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