Bauantrag/Baugenehmigung
Das Bauaufsichtsamt ist zuständig für die Einhaltung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Das dient Ihrer Sicherheit und einem einheitlichen Stadtbild. Anträge werden übrigens nicht nur fällig, wenn Sie ein komplettes Haus neu bauen möchten, sondern auch die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen.
Ist ein Vorhaben nicht genehmigungsfrei muss ein Baugenehmigungsvorhaben durchgeführt werden. Wenn ein Bauantrag gestellt wird, müssen die erforderlichen Unterlagen beigefügt werden. Der Antrag ist von einem / einer Entwurfsverfassenden (Architekt/Architektin oder Bauingenieur/Bauingenieurin) einzureichen.
Der/Die Entwurfsverfassende ist erforderlich, weil die Behörde im sogenannten vereinfachten Verfahren nicht das komplette Baurecht prüft. Die Prüfung beschränkt sich auf
- • das Planungsrecht,
- • die Erschließung,
- • die Abstandflächen,
- • die Stellplätze und
- • nur bei Sonderbauten den Brandschutz.
Im Übrigen verantwortet der/die Entwurfsverfassende bzw. der Bauherr/die Bauherrin die Zulässigkeit des Bauvorhabens.
Nur bei bestimmten kleinen Vorhaben (Garage, Carport, Terrassenüberdachung) darf auf einen Entwurfsverfasser/eine Entwurfsverfasserin verzichtet werden. In jedem Fall sind aber prüffähige Bauvorlagen einzureichen.