Stadtarchiv
Das Stadtarchiv
Das Stadtarchiv Stolberg steht der Stadtverwaltung, den Bürgern, Vereinen und Forschern als ,Gedächtnis´ und Historisches Kompetenzzentrum der Stadt zur Verfügung. Für die Sicherheit rechtlicher Verhältnisse, Dokumentation von Verwaltungshandeln und städtischem Leben sowie Erforschung wissenschaftlicher Themen stehen die Bestände und Sammlungen des Archivs bereit und werden für kommende Generationen gesichert und fortgeführt.
Dem Stadtarchiv obliegen folgende Aufgabe:
- Die Übernahme und Sicherung der Unterlagen der städtischen Verwaltung.
- Ordnung, Erhalt und Erschließung der Archivalien
- Sammlung von ergänzenden Materialien des Stadthistorischen Themenkreises: private Nachlässe, Archive von Firmen, Vereine und Familien, Druckschriften, Bild- und Tonträger
- Unterstützung von Forschern, Schülern, Vereinen und Bürgern mit historischen Fragestellungen
- Vermittlung von historischen Themen
Zuständigkeit
Das Archiv ist zuständig für das Gebiet der Kupferstadt Stolberg in ihrer Verwaltungsgliederung seit 1972. Dazu gehören die Stadtteile Atsch, Büsbach, Breinig, Breinigerberg, Donnerberg, Dorff, Gressenich, Mausbach, Münsterbusch, Schevenhütte, Venwegen, Vicht, Werth und Zweifall. Zentraler Registraturbildner ist die Stadtverwaltung Stolberg. Weitere Bestände bilden die Akten der ehemaligen Gemeindeverwaltungen von Gressenich und Zweifall. Weitere archivische Sammlungen sind in der Stadtverwaltung sowie bei Privatpersonen und Institutionen im Gebiet der Kupferstadt Stolberg entstanden, werden fortgeführt oder übernommen.
Die Bestände- Stadt Stolberg: Akten, Urkunden, Protokoll- und Steuerbücher
- ehemals selbständige Gemeinden Gressenich und Zweifall: Akten und Protokollbücher
- Bilder und Fotos
- Pläne und Karten
- Zeitungen und Zeitungssauschnittsammlungen
- Nachlässe und Vereinsarchive
- Sammlung von Kopien historischer Siegel und andere Objekte
- Reihensammlungen von Gesetzesblättern und amtlichen Nachrichten
- Historische Fachliteratur, insbesondere stadthistorische Publikationen und Festschriften
Benutzung
Die Nutzung des Archivs ist grundsätzlich allen Personen mit berechtigtem Interesse gestattet und kostenfrei. Das Einsehen von Archivakten und Archivalien geschieht auf Grundlage des Archivgesetzes NRW, der Archivsatzung der Stadt Stolberg sowie der Benutzerordnung. Archivalien können zu Forschungszwecken und Publikationsvorhaben im Archiv eingesehen werden. Gebührenpflichtige Nutzungen und Dienstleistungen ergeben sich aus der Archivsatzung bspw. für kommerzielle Zwecke, spezielle Recherche-Aufträge sowie Fotokopien. Aus Datenschutzgründen sind Archivalien nicht oder beschränkt einzusehen, die im Falle von Sachakten jünger als 30 Jahre sind oder im Falle von personenbezogenen Akten erst 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person freigegeben werden dürfen. Unerschlossene Bestände sind von der Nutzung ausgeschlossen, durch ihren Zustand gefährdete oder beeinträchtigte Archivalien sind ebenfalls nur eingeschränkt nutzbar.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne von der Archivleitung.