Bauantrag
Rathausstraße 11-13
52222
Stolberg (Rhld.)
Die Errichtung, die Änderung die Nutzungsänderung und die Beseitigung von Anlagen bedarf - von den in §§ 61 bis 63, 78 und 79 BauO NRW 2018 aufgeführten Ausnahmen abgesehen - gem. § 60 Abs. 1 BauO NRW der Baugenehmigung. Diese ist unter Verwendung des hierfür vorgesehenen amtlichen Antragsformulars beim städt. Bauordnungsamt zu beantragen.
Den zuständigen technischen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin können Sie dem unten angegebenen Dokument entnehmen.
Bearbeitungsdauer:
6 - 12 Wochen
Bearbeitungsgebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
wichtige Unterlagen:
wichtige Dokumente:
weitere Infos:
Neubau/Umzug