Unterhaltsvorschuss
Erdgeschoss
Zimmer:
22
- Unterhaltsvorschuss B-C
Erdgeschoss
Zimmer:
23
- Unterhaltsvorschuss K, L, M, T
Erdgeschoss
Zimmer:
12
- Unterhaltsvorschuss A, N-R, W
Anspruch haben alleinerziehende Mütter oder Väter:
- für Kinder unter 12 Jahren
- wenn der Elternteil bei dem das Kind lebt ledig, verwitwet, geschieden, vom Ehegatten dauernd getrennt lebt
- wenn der andere Elternteil nicht oder unregelmäßig Unterhalt zahlt
Die Zahlungshöchstdauer beträgt 72 Monate, Unterbrechungen im Zahlungszeitraum sind möglich, z.B., weil der andere Elternteil vorübergehend genügend Unterhalt zahlt. Die Unterhaltsvorschussleistungen werden nur auf schriftlichen Antrag beim zuständigen Jugendamt gewährt.