Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Eltern bzw. die jungen Erwachsenen selbst eine dieser Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Asylbewerberleistungen
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld.
Das Bildungspaket gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre. Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt.
Wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen beziehen, können Sie die neuen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bei den hier angegebenen Sachbearbeiterinnen beantragen.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, wendet sich bitte an das Jobcenter.
Informieren Sie sich auch unter www.bildungspaket.bmas.de.
Antragsformulare
Antrag: Lernförderung
Antrag: Mittagsverpflegung
Antrag: Schulbedarf
Antrag: Schülerbeförderung
Antrag: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Antrag: Weiterbewilligung
Antrag: Mehrtägige Fahrten und eintägige Ausflüge
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau von der Weiden, Jennifer |
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Frau Schreuer, Andrea |
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Frau Felder, Maria |
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