Eheschließung / Lebenspartnerschaft / Ehefähigkeitszeugnis
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines der Verlobten.
Die Eheschließung kann bei jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Trauungen auf der Burg - Termine und wichtige Unterlagen siehe weiter unten !
Freitags vormittags und an ausgewählten Samstagen (s.u.) finden die Trauungen in unserem neuen Trauzimmer in der "Direktorenvilla Zinkhütter Hof" statt.
Das Trauzimmer im historischen Rathaus kann derzeit noch nicht genutzt werden.
Freie Termine können beim Standesamt erfragt werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.
Termine Samstagstrauungen
Als Service bietet das Standesamt den Brautleuten an, ihre persönliche Lieblingsmusik auf CD mitzubringen. Bis zu drei Lieder können nach Absprache während der Trauung abgespielt werden. Auch steht auf der Burg ein Flügel bereit. Die Brautleute müssen dann nur noch einen Pianisten mitbringen.
Trauorte
Die Trauungen finden in der Regel im historischen Rathaus Stolberg statt.
Weitere Möglichkeiten der Zeremonie sind in folgenden Räumlichkeiten möglich:
in der Burg Stolberg (zwei Samstage im Monat vom Standesamt vergeben - Termine sind unter "Samstagstrauungen" zu finden (siehe oben). Weitere Informationen zur Burg: http://www.burg-stolberg.de/
im Museum Zinkhütter Hof
im historischen Kupferhof Rosenthal (http://www.kupferhof-rosental.de/)
Wehbacher Hof, Schevenhütte
Beachten Sie bitte, dass einige der hier genannten Möglichkeiten auch mit der kostenpflichtigen Ausrichtung der Hochzeitsfeier einhergehen.
Anmeldung zur Eheschließung (eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich!)
Benötigte Unterlagen (von beiden Verlobten):
Personalausweis oder Reisepass
neue Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (gilt nicht für in Stolberg gemeldete Verlobte)
neuer Auszug aus dem Geburtenregister ausgestellt vom Geburtsstandesamt
bei Geschiedenen für die letzte Ehe: neue Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk ausgestellt vom Heiratsstandesamt
bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden aller Kinder
für ausländische Verlobte gelten besondere Bestimmungen, die beim Standesamt erfragt werden können (zum Beispiel Ehefähigkeitszeugnis oder Familienstandsbescheinigung, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil etc., Urkunden in Landessprache müssen von einem zugelassenen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden), ggfs. ist ein Dolmetscher mit zu bringen.