Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung)
Rathausstraße 11-13
52222 Stolberg
Auf Antrag erhält jede Person (natürliche oder juristische Person) Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerbliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Der Antrag ist persönlich beim Bürgeramt (für juristische Personen beim Ordnungsamt) zu stellen, wenn die Person in Stolberg gemeldet ist (bzw. das Unternehmen oder die Betriebsstätte in Stolberg liegt).
Die Auskunft selbst wird vom Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister-, 53169 Bonn erteilt, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
benötigte Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
(für die natürlichen Personen)
Für juristische Personen wenden Sie sich bitte an das Amt für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umwelt
Bearbeitungsdauer:
In der Regel innerhalb von zwei Wochen
Bearbeitungsgebühren:
Die Gebühr beträgt je Antrag 13,-- Euro.