Wohnberechtigungsschein
Öffentlich geförderte Wohnung - für wen?
Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS):
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht den Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln vom Bund, von Ländern und Kommunen gefördert wurde. Die Erteilung eines WBS ist einkommensabhängig.
Antragsvoraussetzungen:
Für die Beantragung eines WBS muss die antragsstellende Person mindestens 18 Jahre alt sein, bei jüngeren Personen ist eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Die antragstellende Person und dessen Haushaltsangehörige müssen in der Lage sein, auf längere Dauer ihren Wohnsitz in Deutschland zu begründen. Ausländer:innen benötigen daher in der Regel eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis für das Bundesgebiet.
Wohnungsgrößen:
Mit einem Wohnberechtigungsschein sind Sie an bestimmte Wohnungsgrößen gebunden, die wie folgt festgelegt sind:
Haushaltsgröße/Wohnungsgröße:
1 Person: 50 qm
2 Personen: 2 Wohnräume oder 65 qm
3 Personen: 3 Wohnräume oder 80 qm
4 Personen: 4 Wohnräume oder 95 qm
5 Personen: 5 Wohnräume oder 110 qm
Für jede weitere Person erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder 1 Raum. Härtefällen (z. B. Rollstuhlfahrer, Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. Lebensjahr) ist es möglich, einen zusätzlichen Raum zu bewilligen.
Gebühren:
Die Gebühr für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins beträgt 10,00 Euro. Für Empfänger:innen von SGB II-Leistungen, SGB XII-Leistungen und Wohngeld gilt eine reduzierte Gebühr von 5,00 Euro.
Unterlagen:
Damit wir Ihren Anspruch klären und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen Einkommensnachweise.
Welche weiteren Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie, jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles, mit der zuständigen Sachbearbeiterin abklären.