Elternbeiträge Kindertagesstätten / Kindertagespflege / Offene Ganztagsschule
- Elternbeiträge Kindertagesstätten / Tagespflege
- Elternbeiträge Kindertagesstätten / Tagespflege
Ihr Kind wird bald eine Kindertageseinrichtung/Tagespflege in Stolberg besuchen? Eltern leisten dafür einen finanziellen Beitrag, der sich am Einkommen aus dem Vorjahr orientiert. Die notwendige Unterstützung bei der Frage, welche Unterlagen nachgewiesen werden müssen, erhalten Sie von den Mitarbeitern/Innen der Kupferstadt Stolberg.
Wozu Beiträge?
Die Beiträge werden zur Mitfinanzierung der anteilmäßigen Betriebskosten der jeweiligen Einrichtung bzw. Bezahlung der Tagespflegeperson genutzt. Die Beiträge werden in der Kinderfördersatzung (Kfs) der Kupferstadt Stolberg in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Wie berechnet sich der Beitrag?
Das Kind lebt mit beiden Elternteilen zusammen:
- die Einkünfte beider Eltern sind maßgebend
Das Kind lebt bei einem Elternteil:
- nur dessen Einkünfte sind maßgebend
Wie hoch ist mein Beitrag?
BRUTTOJAHRESEINKOMMEN | BEITRAGSHÖHE | ||
---|---|---|---|
Betreuungsumfang 25 Stunden/Woche | Betreuungsumfang 35 Stunden/Woche | Betreuungsumfang 45 Stunden/Woche | |
bis € 16.000 oder Sozialhilfe/SGB II | € 0 | € 0 | € 0 |
bis € 25.000 | € 26 | € 28 | € 50 |
bis € 37.000 | € 43 | € 47 | € 82 |
bis € 49.000 | € 71 | € 78 | € 135 |
bis € 62.000 | € 111 | € 123 | € 208 |
bis € 73.000 | € 146 | € 162 | € 275 |
über € 73.000 | € 189 | € 210 | € 352 |
Wenn sich das Einkommen ändert ...
Änderungen Ihres Einkommens sind dann unverzüglich mitzuteilen, wenn sich dadurch Ihre Einstufung innerhalb der Beitragstabelle ändert!
Wodurch können Änderungen entstehen?
- Arbeitsaufnahme eines oder beider Elternteile
- Arbeitsplatzwechsel
- Einkommensanhebungen (z.B. mit Wechsel der Einkommensgruppe)
- Arbeitslosigkeit
- Sozialhilfebezug
- Trennung der beitragspflichtigen Eltern
Ab wann und wie lange muss der Beitrag bezahlt werden?
Der Beitrag wird grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr entrichtet. Wird das Kind im laufenden Jahr aufgenommen, so beginnt die Beitragspflicht mit dem 01. des Monats, in den das vertragliche Aufnahmedatum fällt. Auch für die Ferienzeiten (Eltern oder Einrichtung) ist der Beitrag in voller Höhe zu entrichten. Der Beitrag wird immer für volle Monate entrichtet, auch wenn die Betreuung im Verlaufe eines Monats endet oder beginnt.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in der Beitragssatzung [31 KB] .